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Änderungen der Unternehmensform von einer Einzelfirma zu einer GmbH

Sie haben ein Unternehmen in Form einer Einzelfirma. Es gibt einige Gründe die Ihnen Anlass geben, über eine andere Rechtsform nachzudenken. Anlass hierfür gibt zum einen die Zielsetzung einer Absicherung von Privatvermögen, einer bewussten Reduzierung der persönlichen Haftung, ein anderer kaufmännisch angesehener Auftritt für Ihre Unternehmensform oder das Ziel Wachstum unter Beteiligung weiterer Gesellschafter in einer neuen Rechtsform zu gestalten.

Die Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH ist zur Vermeidung von steuerlichen Nachteilen als umwandlungsrechtlicher Vorgang auszugestalten. Als Notare begleiten wir Sie bei allen notwendigen beurkundungspflichtigen Rechtsgeschäften. Beginnend mit der Gründung einer GmbH und weiterführend mit den notwendigen Schritten zur Umwandlung.