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Änderungen der Unternehmensformen 2

Die Unternehmensumwandlung mit dem Ziel der Änderung der Rechtsform ist das heutige Thema in unserer Serie #häufiggefragt. Das unternehmerische Abenteuer der Selbständigkeit wird nicht selten als Einzelunternehmer, der bei Eintragung in das Handelsregister den Zusatz „e.K.“ (eingetragene(r) Kauffrau bzw. Kaufmann) erhält, begonnen. Erst wenn das Einzelunternehmen nach einer gewissen Zeit respektable Umsätze erreicht und Gewinne abwirft, werden Überlegungen zur Optimierung der Struktur und Absicherung angestellt. Oft kommen die Fragen auf: Wie man das Einzelunternehmen (e.K.) in eine GmbH umwandeln kann? Oder wie man die Unternehmensform ändern und einen weiteren Gesellschafter mit aufnehmen kann? Unser Rechtsanwalt und Notar Kian Amin Farhadian erklärt Ihnen, wie diese Umwandlung vonstattengeht.