Verkehrsrecht
- Außergerichtliche Unfallschadenregulierung
- Haftung von Kraftfahrzeughaltern
- PROZESSVERTRETUNG
- Abwehr von Sach- und Personenschäden
- Unfall und Schadensregulierung
RECHTSANWÄLTE UND FACHANWÄLTE
FÜR Verkehrsrecht IN WIESBADEN
Das Verkehrsrecht betrifft jeden Bürger. Es umfasst im Wesentlichen das Verkehrszivilrecht, zu dem u.a. das Unfall- bzw. Verkehrshaftungsrecht oder das Kaufvertragsrecht zu zählen sind. Hinzu kommen das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, das Fahrerlaubnisrecht und das Zulassungsrecht.
Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht, Herr Völler ist auf sämtliche
Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr spezialisiert.
Mit unserer langjährigen Erfahrung und Fachwissen stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche aus einem Unfall oder bei der Rückabwicklung eines Pkw-Kaufvertrages ebenso zur Seite, wie bei der Verteidigung in einem Straf- oder Bußgeldverfahren.
UNSERE TÄTIGKEITEN IM VERKEHRSRECHT
Das Verkehrsrecht betrifft jeden Bürger. Es umfasst im Wesentlichen das Verkehrszivilrecht, zu dem u.a. das Unfallbzw. Verkehrshaftungsrecht oder das Kaufvertragsrecht zu zählen sind. Hinzu kommen das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, das Fahrerlaubnisrecht und das Zulassungsrecht.
Die Regulierung der Schäden wird bis zur Höhe der vertraglich festgelegten Versicherungssumme übernommen. Ein Beispiel: Sie fahren mit Ihrem Auto beim Ausparken an einen anderen PKW und zerkratzen den Lack. Meldet der andere Autofahrer den Schaden, übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung.
Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht ist auf sämtliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr spezialisiert.
Mit unserer langjährigen Erfahrung und Fachwissen stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche aus einem Unfall oder bei der Rückabwicklung eines Pkw-Kaufvertrages ebenso, wie bei der Verteidigung in einem Straf- oder Bußgeldverfahren zur Seite.
Bei einem Verkehrsunfall kommt es häufig zu Sach- und teilweise auch zu Personenschäden. Grundsätzlich gilt es nach einem Verkehrsunfall erst einmal Ruhe zu bewahren. Der Unfall sollte -wenn möglich- dokumentiert werden. Bei einem kleineren Unfall reicht es dabei aus, wenn Fotos vom Unfallort und den Schäden an den beteiligten Pkws aufgenommen werden. Wichtig ist, dass die Daten der am Unfall beteiligten Personen notiert werden. Falls Zeugen vor Ort sind, sollten auch dessen Kontaktdaten erfasst werden. Bei einem größeren Unfall (bspw. ein Pkw ist nicht mehr fahrtauglich) sollte die Polizei hinzugerufen werden.
Im Anschluss prüfen wir für Sie das Bestehen von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Wir begleiteten Sie dabei sowohl außergerichtlich, als auch im Gerichtsverfahren.
Wir beraten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich, als auch vor Gericht. Grundsätzlich ermitteln wir zunächst den Sachverhalt und prüfen anschließend die sich daraus ergebenden rechtlichen Ansprüche. Bei der Beratung von Verkehrsunfallangelegenheiten vertreten wir Sie sowohl im Rahmen eines Passiv-Prozesses, das bedeutet, wenn Sie vom Unfallgegner als Halter oder Fahrer auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Als auch im Rahmen eines Aktiv-Prozesses und machen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld gegenüber dem Unfallgegner und der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend.
Wir prüfen für Sie mögliche Ansprüche aus einem KFZ-Kaufvertrag und machen diese für Sie geltend. Dabei ist zunächst die Verbrauchereigenschaft der Vertragsparteien zu ermitteln. Ist eine der Vertragsparteien ein Unternehmer iSv § 14 BGB handelt es sich bei dem Kauf des Pkw um einen sog. Verbrauchsgüterkauf. Weiter ist zu prüfen, ob der erworbene Pkw mangelhaft ist. Dabei ist der Zeitpunkt der Übergabe entscheidend. Das vorrangige Ziel im Kaufrecht ist es, den abgeschlossenen Kaufvertrag zu erhalten. In der Folge steht dem Verkäufer grundsätzlich das Recht zur Nacherfüllung zu. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Aufwendungen, insbesondere Transportkosten hat der Verkäufer zu tragen. Eine Nachbesserung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Anschließend kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
"Zitat zum Thema Verkehrsrecht"
Kian Amin Farhadian
OLG Frankfurt entscheidet zur Verkehrsüberwachung durch private Leiharbeitsfirmen]
Das OLG entschied nun, dass mit Uniform ausgestattete Leiharbeiter nicht von der Stadt zur Verkehrsüberwachung eingesetzt werden dürfen.
„OLG Bamberg: Tatvorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitung auf Autobahnen. Bei einer Verurteilung wegen einer auf einer Autobahn begangenen vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung