FLORIAN MANHART

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt seit 2008

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht

Fremdsprachen

Englisch

KURZBIOGRAFIE

Florian Manhart studierte in den Jahren 2000-2006 Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz. Nach dem Abschluss seines Studiums absolvierte Herr Manhart das Referendariat am Landgericht Wiesbaden. Schon seine Anwaltsstation verbrachte er in unserer Kanzlei.

Nach erfolgreichem Abschluss des 2. Staatsexamens und Zulassung zur Anwaltschaft im Jahre 2008 nahm Herr Manhart seine anwaltliche Tätigkeit in einer mittelständischen Kanzlei in Wiesbaden auf und ist nunmehr seit dem Jahr 2012 als Rechtsanwalt in unserer Kanzlei tätig.

Nachdem er im Jahre 2013 den Fachanwaltstitel im Arbeitsrecht erworben hat, ist er seit 2013 zudem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

„Hindernisse und Schwierigkeiten sind Stufen, auf denen wir in die Höhe steigen.“

Friedrich Nietzsche

THOMAS WEIDMANN †

Rechtsanwalt und Notar a.D.

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Of Counsel