Familienrecht
Familienrecht

Notare FÜR Familienrecht IN WIESBADEN

Unsere Notare Lisa Weidmann und Kian Amin Farhadian stehen unseren Mandanten/innen als verschwiegene und unparteiische Berater/innen in komplizierten und folgereichen Rechtsangelegenheiten zur Seite. Als Träger/in eines öffentlichen Amtes ist der/die Notar/in neutral und unabhängig und berät alle Beteiligten unparteiisch.

Im Familienrecht betreuen wir unsere Mandanten/innen unteranderem bei Fragen rund um Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen und Vorsorge- und Generalvollmachten.

Mit der Hochzeit übernimmt jeder Rechte und Pflichten. Das Gesetz prägt dabei die Vermögenszuordnung und begründet gegenseitige Beistandspflichten.

Im Falle der Trennung und Scheidung ist, abhängig vom Güterstand in der Ehe, Vermögen auseinanderzusetzen, Unterhalt für Kinder und Ehegatten, sowie eine etwaige Ausgleichszahlung zu leisten. 

Eine maßgeschneiderte Lösung können unsere Notare in Wiesbaden für Sie im Rahmen eines Ehevertrages oder auch durch die Vereinbarung einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung finden. Notarin Lisa Weidmann und Notar Kian Amin Farhadian zeigen Ihnen individuelle Gestaltungsmöglichkeiten auf, erörtern Lösungsmöglichkeiten und sorgen dafür, dass die Vereinbarung rechtssicher formuliert wird.

 

UNSERE TÄTIGKEITEN ALS NOTARE IM FAMILIENRECHT

Fragen Sie sich, was eine Zugewinngemeinschaft ist? Oder welche Güterstände es gibt? Brauche ich einen Ehevertrag, und wann muss ich ihn abschließen?
Grundsätzlich leben Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch notariell beurkundeten Ehevertrag etwas anderes vereinbaren. Ein solcher Ehevertrag kann bereits vor der Heirat geschlossen oder auch abgeändert werden. In einer Zugewinngemeinschaft behält jeder Ehegatte sein eigenes Vermögen. Gleiches gilt auch für Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erhält. Jeder Ehegatte haftet für seine eigenen Schulden. Unterschreibt man also einen Kreditvertrag zusammen mit seinem Ehepartner, macht man eigene Schulden und haftet entsprechend. Der Begriff der Zugewinngemeinschaft für den gesetzlichen Güterstand kommt daher, dass der während der Ehezeit erzielte Zugewinn am Ende der Zugewinngemeinschaft -also im Falle einer Scheidung- ausgeglichen wird. Das heißt, es wird für jeden Ehepartner die Vermögensentwicklung ausgerechnet. Ein Erbe oder Geschenke fallen nicht in die Berechnung des Zugewinns.

Dem gegenüber steht der Güterstand der Gütertrennung. In diesem Fall entfällt der Zugewinnausgleich und es gibt keine Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg des Partners. Die Gütertrennung kann jedoch steuer- und / oder erbrechtliche Nachteile mit sich bringen.
Als weiteren Güterstand kennt das Gesetz die Gütergemeinschaft. In diesem Fall bilden die Ehegatten gemeinschaftliches Vermögen und haften auch gemeinsam für alle Schulden. Wegen ihrer Komplexität und zahlreicher Nachteile wird sie nur selten vereinbart.
Sie wollen sich scheiden lassen und fragen sich, wer darf das Haus oder die Wohnung behalten? Bekomme ich Unterhalt von meinem Mann?
Kommt es doch zu einer Scheidung, ist grundsätzlich jeder für sich alleine verantwortlich. In manchen Fällen gibt es jedoch gesetzliche Unterhaltsansprüche. Durch einen entsprechenden Vertrag können nachteilige Unterhaltsansprüche individuell geregelt werden. Damit sich niemand auf Kosten der Allgemeinheit oder auf Kosten des Partners der Verantwortung entzieht, stellen die Gerichte hohe Anforderungen an die entsprechende Vereinbarung. Eine notarielle Beurkundung ist daher Pflicht.

Da die Ehe auch eine Versorgungsgemeinschaft ist, sieht das Gesetz vor, dass die Altersversorgung, insbesondere Rentenansprüche aus der Ehezeit, im Rahmen einer Scheidung ausgeglichen werden („Versorgungsausgleich“).
Unsere beiden Notare Lisa Weidmann und Kian Amin Farhadian haben im Familienrecht besondere Erfahrung. Sie vermitteln unparteiisch und beraten Sie bei der konkreten Ausgestaltung einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung. Eine entsprechende Vereinbarung kann die Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung sein. Darin wird der Vermögens- und Versorgungsausgleich neben dem

Unterhalt geklärt. Sie können einen Vorschlag für das Sorgerecht und den Kindesunterhalt machen. Dabei einigen sich die Partner auch über die Verteilung des Hausrats und sonstigen Vermögensgegenständen. Gleichzeitig können auch erbrechtliche Fragen besprochen und geklärt werden.
Unsere Notarin Lisa Weidmann ist auf Familienrecht spezialisiert und berät Sie als Fachanwältin für Familienrecht auch in allen streitigen Situationen des Familienrechts. Sie vertritt Ihre Interessen bundesweit vor den Familiengerichten.

Wer braucht eine Vorsorgevollmacht? Wo bekomme ich eine Vorsorgevollmacht? Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Generalvollmacht? Und was kostet eine Vorsorgevollmacht?


Es kann jeden unerwartet und plötzlich treffen und man ist von einem auf den anderen Moment auf Hilfe angewiesen. Selbst Partner oder nächste Verwandte haben nicht automatisch das Recht, stellvertretend zu handeln oder zu entscheiden. In diesem Fall kann das Gericht einen Betreuer einsetzen. In einer Betreuungsverfügung können Sie jedoch selbst eine Vertrauensperson als Betreuer vorschlagen. Auf diese Weise kann ein gerichtliches Verfahren vermieden werden.
Eine General- und Vorsorgevollmacht garantiert, dass die Vertrauensperson zum Beispiel Überweisungen veranlassen oder einer ärztlichen Behandlung zustimmen kann und eine gesetzliche Betreuung vermieden wird.
Unsere beiden Notare zeigen Ihnen den möglichen Gestaltungsspielraum auf und erörtern mit Ihnen Lösungsmöglichkeiten für Ihr individuelles Anliegen.

Zur Vermeidung späterer Streitigkeiten sind ehevertragliche Regelungen schon vor der Heirat empfehlenswert; aber auch zu einem späteren Zeitpunkt sind vorausschauende Vereinbarungen zweckmäßiger als Auseinandersetzungen zu einem Zeitpunkt, in dem es schon zu einer Verhärtung der Fronten gekommen ist. Hier können rechtlich wirksame Regelungen zum Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich und Erbrecht vorgesehen werden. Das Familienrecht hat auch häufig erbrechtliche Bezüge. Im Rahmen einer Patchwork-Ehe kann eine besondere testamentarische Gestaltung angezeigt sein. Auch nach Trennung und Scheidung kann es ratsam sein, sich mit Testamentsgestaltung zu beschäftigen z.B. wenn man nicht wünscht, dass der Ex-Partner über die gemeinsamen Kinder an einem künftigen Erbe partizipiert. Die Änderung des Güterstandes von Eheleuten durch notarielle Urkunde (Güterstandswechsel) bietet neben der gewünschten vermögensrechtlichen Trennung auch im Einzelfall erhebliche steuerliche Vorteile, die Sie nutzen könnten.

Unsere Notare beraten Sie auch gerne bei der Gestaltung einer modifizierten Zugewinngemeinschaft, die z.B. nur bestimmte Vermögensteile (z.B. ein Unternehmen oder eine Beteiligung) aus dem Zugewinn ausnehmen. Der familienrechtliche Bereich stellt gerade auf der Schnittstelle zum Erbrecht und zum Steuerecht nicht nur bei Scheidungs- und Trennungsurkunden, sondern auch bei der Erbfolgegestaltung oder bei der Unternehmensnachfolge eine hohe Anforderung an die Kenntnis des Notars in diesem Bereich. Auch hier profitieren Sie bei der Beratung und Urkundengestaltung von den Erfahrungen und Möglichkeiten des Anwaltsnotariates.

Es gibt viele Formen der Lebensgemeinschaften. Längst gibt es neben der klassischen Ehe auch Ehen auf Probe, Partnerschaften auf Zeit und andere alternative Formen des Zusammenlebens. Wer ohne Trauschein zusammenlebt, muss auf besondere gesetzliche Regelungen für Paare verzichten. Partner sollten sich deshalb Gedanken über individuelle rechtliche Lösungen machen. Spätestens wenn es um gemeinsame Investitionen geht oder ein Partner seinen Beruf niederlegt.

Bilden die Partner gemeinsames Vermögen, müssen klare Regelungen über die Eigentumsverhältnisse und die Aufteilung -auch für den Fall der Trennung- vereinbarten werden. Gleiches gilt bereits bei kleineren Anschaffungen, vielmehr aber noch beim Autokauf oder dem Erwerb einer Immobilie. Ohne vorherige Beratung kann auch die Unterschrift unter einem Mietvertrag oder einer Bürgschaftserklärung zu unerwarteten Kosten führen.

Grundsätzlich ist jeder Partner für seinen Lebensunterhalt und seine Altersversorgung verantwortlich, weitgehend auch dann, wenn er gemeinsame Kinder erzieht. Selbst für langjährige Mitarbeiter im Geschäft des Partners oder bei Haushaltsführung erkennen die Gerichte nur selten einen entsprechenden Ausgleich an. In einem Vertrag können Partner Einzahlungen auf das Rentenkonto oder in Lebensversicherungen absichern. Unsere Notare können aufgrund ihrer Erfahrung mit verschiedenen Vorsorgemodellen zur maßgeschneiderten Regelung beitragen.

Häufig scheitert der Traum vom lebenslangen Glück. Auch wenn persönliche Enttäuschungen und Verletzungen eine sachliche und einvernehmliche Trennung nicht leichter machen, ist es ein Versuch wert. Eine friedliche Trennung ist schneller und preiswerter als ein Scheidungskampf. Ein gemeinsam erzieltes Verhandlungsergebnis wird besser angenommen als ein gerichtliches Urteil. Es ist auch ein Ausdruck von gegenseitigem Respekt.

Unsere Notarin hat im Familienrecht besondere Erfahrung, da sie seit vielen Jahren als Fachanwältin für Familienrecht tätig ist.

Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen schaffen die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung. Vermögens- und Versorgungsausgleich nebst Unterhalt werden gemeinsam vereinbart. Sie machen einen Vorschlag für die Regelungen bezüglich des Sorgerechts und regeln den Kindesunterhalt. Die Partner einigen sich über die Aufteilung des Hausrats und sonstigem Vermögen, weisen die bisher gemeinsame Wohnung zu und legen etwaige Ausgleichsleistungen fest.

Zudem werden erbrechtliche Fragen besprochen und -falls notwendig- auch geregelt.

"Meistens hat, wenn zwei sich scheiden, einer etwas mehr zu leiden."

Zitat von Wilhelm Busch