HANDELS- & GESELLSCHAFTSRECHT
HANDELS- & GESELLSCHAFTS­RECHT

NOTARE FÜR DAS HANDELS- & GESELLSCHAFTSRECHT
in Wiesbanden

Oftmals liegt der Ursprung in einer Idee oder einem Angebot. Es bietet sich eine geschäftliche Chance und Sie ergreifen die Initiative und möchten Ihr eigenes Unternehmen gründen. Dabei werden Sie mit vielen Fragen konfrontiert. Wie gründe ich eine Firma? Welche Rechtsformen gibt es und welche passt zu mir? Was muss ich alles beachten, welche Unterlagen benötige ich und welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Nicht zuletzt stellt sich auch die Frage nach den damit verbundenen Kosten: Wie viel kostet eine Firmengründung? Wir geben Ihnen eine Checkliste für Ihre Unternehmensgründung an die Hand.

Unsere Notare Herr Amin Farhadian und Frau Weidmann beraten Sie nicht nur bei der Entscheidung für die richtige Rechtsform. Die Auswahl reicht dabei vom Einzelkaufmann bis zur großen börsennotierten Aktiengesellschaft. Wir begleiten Sie zusammen mit Ihrem/r Steuerberater/in durch die Gründungsphase Ihres Unternehmens. Wir erarbeiten Ihnen dafür ein maßgeschneidertes Vertragswerk. Bei allen Fragen, die in diesem Zusammenhang entstehen, beraten wir Sie am besten zusammen mit einem/r Steuerberater/in.

UNSERE TÄTIGKEITEN ALS Notare IM
HANDELS- & GESELLSCHAFTSRECHT​

Muss ich mich meine Firma im Handelsregister anmelden und wie viel kostet so etwas?
Außer bei Kleinstbetrieben wird jeder Gewerbetreibende Kaufmann. Die Firma -der Name unter dem Einzelkaufleute und Handelsgesellschaften am Rechtsverkehr teilnehmen- und der Ort der Handelsniederlassung werden zum Handelsregister angemeldet. Unsere beiden Notare beraten Sie, ob in Ihrem Fall eine Eintragungspflicht besteht oder ob eine freiwillige Eintragung sinnvoll sein kann. Beachten Sie, dass der Einzelkaufmann persönlich mit seinem gesamten Vermögen haftet.

Bei einer Personenhandelsgesellschaft können sich mehrere Personen zu einer Personengesellschaft-GbR, KG, OHG- zusammenschließen. Aufgrund der Flexibilität der Personengesellschaft ist eine individuelle Gestaltung des Gesellschaftsvertrages möglich. Abhängig von der Branche, der Anzahl der Gesellschafter und deren Ziele können andere Regelungen zweckmäßig oder auch notwendig sein. Ein maßgeschneiderter Gesellschaftsvertrag kann dann Streit unter den Gesellschaftern verhindern, Arbeitsplätze sichern und so das Unternehmen schützen.


Als mögliche Alternative steht die Gründung einer Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG).

Mit der Eintragung in das Handelsregister entsteht eine juristische Person, die eigene Rechte und Pflichten hat. Ein Vorteil für die Gesellschafter ist, dass sie nicht mehr mit ihrem Privatvermögen haften.

Die Auswahl der zur Verfügung stehenden Rechtsformen ist groß. Zudem können Sie diese noch individuell kombinieren. Alle Rechtsformen haben ihre Vor- und Nachteile. Unsere beiden Notare finden mit Ihnen die passende Rechtform für Ihr Unternehmen und entwickeln einen individuellen Gesellschaftsvertrag.

Darüber hinaus beraten wir Sie auch über die Gründungsphase hinaus beispielsweise zum Thema Hauptversammlung. Die Hauptversammlung ist neben dem Vorstand und dem Aufsichtsrat eines der drei wichtigsten Organe einer Aktiengesellschaft. Haben Sie Fragen wie zum Beispiel, wie lade ich zu einer Hauptversammlung ein und wann muss eine Hauptversammlung sattfinden? Unsere Notare besprechen mit Ihnen was in einer Hauptversammlung besprochen wird und wer eine Hauptversammlung einberuft.

Sie leiten bereits seit mehreren Jahren erfolgreich Ihre eigene Firma und fragen Sie wie eine Unternehmensnachfolge aussehen könnte? Welche Arten der Unternehmensnachfolge gibt es? Wir beraten Sie bei den Möglichkeiten der Unternehmensnachfolge in Ihrem Familienunternehmen und bei einem Wechsel der Geschäftsführung. Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch bei Fragen zum Thema Geschäftsaufgabe und Unternehmensverkauf zur Verfügung.

Meist beginnt alles mit einer Idee oder einem einmaligen Angebot. Eine Tür öffnet sich und es bietet sich eine geschäftliche Chance um ein Unternehmen zu gründen. Dabei werden sich viele Fragen ergeben. Bevor es an die Unterzeichnung von Verträgen geht, sollten Sie nicht nur mit ihrer Bank und ihrem Steuerberater sprechen, sondern auch mit ihrem Notar. Denn die Wahl der Rechtsform ist hier entscheidend für die Zukunft des Unternehmens.

Wir verfügen auf dem Gebiet des Gesellschaftsrecht über starke Handlungskompetenzen. Von der Gestaltung von Organisationsvorgängen bis zur Betreuung gesellschaftsinterner Auseinandersetzungen. Wir beraten Gesellschafter, Vorstände, Geschäftsführer und Einzelunternehmer, Aufsichtsräte und Beiräte in allen gesellschaftsrechtlichen Belangen. Besonderes Augenmerk richten wir hierbei auf das organisatorische Gefüge der Gesellschaft und darauf, wie sich die Belange unserer Mandanten darin bestmöglich verwirklichen lassen.

Meistens beginnt alles mit einer Idee oder einem guten Angebot. Es öffnet sich eine neue Tür, Ihre Chance um ein eigenes Unternehmen zu gründen. In diesem Zusammenhang werden unter anderem Fragen wie: „Was muss ich bei der Finanzierung meiner Geschäftsidee beachten?“, „Ergeben sich dadurch Änderungen bei Steuern oder Versicherungen?“.

Dabei kann die Rechtsform Ihres Unternehmens entscheidend sein. Die Auswahl der möglichen Rechtsformen ist groß, sie reicht vom Einzelkaufmann bis hin zur börsennotierten Aktiengesellschaft. Der leichteste Einstieg ist dabei das Unternehmen als Einzelkaufmann oder Kauffrau zu leiten. Wer Kaufmann ist, muss seine Firma und den Ort seiner Handelsniederlassung im Handelsregister anmelden. Möchten Sie das Unternehmens als Einzelperson führen oder die Verantwortung auf mehrere Schultern verteilen? Wir schneidern Ihnen das rechtliche Gewand für Ihre Geschäftsidee auf Maß und beraten Sie bei jedem Schritt auf Ihrem Weg zum eigenen Unternehmen.

Sie haben die Gründungsphase bereits erfolgreich hinter sich gebracht und führen ein eigenes Unternehmen. Nun steigt einer der Geschäftspartner aus oder es kommt ein Neuer hinzu? Kommen Sie mit Ihren Fragen auf uns zu. Wir beraten Sie nicht nur, sondern prüfen und ändern den bereits vorhandenen Gesellschaftsvertrag gerne.

Wir verfügen auf dem Gebiet des Gesellschaftsrecht über starke Handlungskompetenzen. Von der Gestaltung von Organisationsvorgängen bis zur Betreuung gesellschaftsinterner Auseinandersetzungen. Wir beraten Gesellschafter, Vorstände, Geschäftsführer und Einzelunternehmer, Aufsichtsräte und Beiräte in allen gesellschaftsrechtlichen Belangen. Besonderes Augenmerk richten wir hierbei auf das organisatorische Gefüge der Gesellschaft und darauf, wie sich die Belange unserer Mandanten darin bestmöglich verwirklichen lassen.

"Der sittliche Mensch weiß, was recht ist, der gewöhnliche, was man verkaufen kann."

Zitat von Konfuzius