Schlagwort: Anordnung zur Testpflicht

Corona-Testpflicht für Arbeitnehmer.

Nach einem Beschluss des Arbeitsgerichts Offenbach (4 Ga 1/21) kann ein Arbeitgeber im Rahmen einer Betriebsvereinbarung eine Corona-Testpflicht einführen. Mit dieser Entscheidung hat das Arbeitsgericht den Eilantrag eines Arbeitnehmers auf Beschäftigung zurückgewiesen, der sich weigerte, vor Zutritt zum Werksgelände einen negativen Corona-Test vorzulegen. Das Arbeitsgericht stellt in seiner Entscheidung auf die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers

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