Rückforderung gezahlter Vorfälligkeitsentschädigung möglich – BGH bestätigt Entscheidung des OLG Frankfurt
Bereits im vergangenen Jahr hat das Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 17 U 810/19) entschieden, dass die seitens der Commerzbank aufgrund einer vorzeitigen Beendigung eines Darlehensvertrags von einem Darlehensnehmer geforderte Vorfälligkeitsentschädigung an diesen zurückzuzahlen ist. Begründet hatte das OLG seine Entscheidung damit, dass die im betroffenen Darlehensvertrag enthaltenen Ausführungen zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung entgegen den gesetzlichen Anforderungen