Kündigung verletzt die im Grundgesetz verankerte Menschenwürde.
Das Landgericht Berlin entschied in seinem Urteil (Az. 67 S 345/18) vom 25. Mai 2021, dass die Kündigung einer 89-jährigen Mieterin wegen Eigenbedarf nicht wirksam sei, da diese, die im Grundgesetz verankerte Menschenwürde verletze.