Schadensersatz wegen eines Reitunfalls
OLG Saarbrücken: Schadensersatz wegen eines Reitunfalls. Ein von einer gemeinnützigen GmbH in einer Jugendhilfeeinrichtung zum heilpädagogischen Reiten eingesetztes Pferd unterliegt nicht dem Nutztierprivileg des § 833 S. 2 BGB.