Schlagwort: Pandemie

Den Corona Bonus darf der Arbeitgeber auch nach einer Kündigung nicht zurückfordern.

Das Arbeitsgericht Oldenburg beschäftigte sich kürzlich mit der Frage, ob ein Arbeitnehmer den im Jahr 2020 erhaltenen Corona Bonus nach seiner Kündigung wieder herauszugeben hat. Das Arbeitsgericht Oldenburg entschied in seinem Urteil vom 15.05.2021, Az. 6 Ca 141/21, dass ein Unternehmen, welches seinen Mitarbeitern freiwillig einen Corona Bonus gezahlt hat, diesen nicht zurückfordern kann. Gleiches

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