Schlagwort: PCR-Tests

Pflicht zum Testangebot, aber nicht zum Testen selbst.

Nach dem neu eingeführten § 5 Abs. 1 der Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten -die nicht ausschließlich im Home-Office arbeiten- mindestens einmal pro Woche einen Corona-Test anbieten.   Je nach Beschaffung und Umgebung des Arbeitsplatzes kann bspw. in Betrieben mit personennahmen Dienstleistungen oder mit häufigen Kontakten sogar ein Angebot von zwei Tests pro Woche notwendig sein. Gleichzeitig bedeutet diese Regelung

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