BGH: Vermieter und Mieter müssen sich die Kosten für Schönheitsreparaturen teilen
BGH entschied in seinem Urteil vom 8. Juli 2020 (Az. VII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18), dass Mieter, die vor längerer Zeit eine unrenovierte Wohnung bezogen haben, dürfen vom Vermieter zwar die Durchführung von Schönheitsreparaturen fordern, müssen sich dann aber an den entstehenden Kosten beteiligen.