BFH verbietet Sparmodell für die Grunderwerbsteuer.
In seinem Urteil vom 16.9.2020, Az. II R 49/17 setzte der Bundesfinanzhof (BFH) dem gerne genutzten Model, um Grunderwerbsteuer zu sparen, die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer, um die in der WEG inkludierten Instandhaltungsrücklage mindern, ein Ende.