Steuerrecht
- Selbstanzeigen
- Steuerliche Strukturierung
- Transaktionsberatung
- Vermögensnachfolgeplanung
- Tax Due Dilligence
RECHTSANWÄLTE UND FACHANWÄLTE
FÜR Steuerrecht IN WIESBADEN
Das deutsche Steuerrecht ist bekannt für seine Komplexität. Nahezu 40 verschiedene Steuerarten und eine entsprechende Zahl an Vorschriften lassen es für juristische Laien unübersichtlich und unverständlich erscheinen.
Sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen: Wer am Wirtschaftsleben teilnimmt, wird vom Staat zur Abgabe von Steuern verpflichtet.
Beim Besteuerungsverfahren kann es zu streitigen Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden kommen. Hier bieten wir unseren Mandanten eine umfassende rechtliche Beratung sowie Vertretung ihrer Interessen an, sodass eine Kommunikation mit dem Finanzamt auf Augenhöhe sichergestellt wird.
Als Fachanwalt für Steuerrecht in Wiesbaden unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Kian Amin Farhadian bei ihren steuerrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Fragestellungen. Unser Ziel ist es, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Dies erreichen wir durch Fingerspitzengefühl sowie Durchsetzungsstärke im Umgang mit den Finanzbehörden und Gerichten.
Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen steuerrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten. Dabei profitieren unsere Mandanten insbesondere von der Spezialisierung von Rechtsanwalt Kian Amin Farhadian auf die steuerrechtliche Konfliktberatung.
UNSERE TÄTIGKEITEN IM STEUERRECHT

"Zitat zum Thema Steuerrecht"
Kian Amin Farhadian
Hier gibt es gleich mehrere wichtige Änderungen: Die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wohl wichtigste Änderungen …
BFH verbietet Sparmodell für die Grunderwerbsteuer.
In seinem Urteil vom 16.9.2020, Az. II R 49/17 setzte der Bundesfinanzhof (BFH) dem gerne genutzten Model, um Grunderwerbsteuer zu sparen, die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer, um die in der WEG inkludierten Instandhaltungsrücklage mindern, ein Ende.
„BFH: Änderung der Rechtsprechung zum steuerbaren Leistungsaustausch bei platzierungsabhängigen Preisgeldern (Pferdesport).
Viele Eheleute, die im gesetzlichen Güterstand der sogenannten Zugewinngemeinschaft leben, sind sich nicht darüber bewusst, dass einseitige Zuwendungen auch untereinander als steuerpflichtige Schenkung gelten können.
Die Halter von auf Privatparkplätzen falsch parkenden Fahrzeugen könne sich nun nicht mehr vor einem erhöhten Parkentgelt drücken, indem sie einfach behaupten, dass sie nicht gefahren seien. Sie müssen ab jetzt angeben, wer stattdessen gefahren sein soll.
Oberlandes Gericht Köln: Beratungs- und Hinweispflichten bei Umfinanzierung. In Anwendung des maßgeblichen normativen Schadensbegriffs kann es wegen eines von einer Bank zu vertretenden Beratungsfehlers