Bank- und Kapitalmarkt-recht
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Bankvertragsrecht (u.a. Darlehensverträge)
- Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung
- Wertpapierhandel, Investmentgeschäft
- Recht der Bankenaufsicht
RECHTSANWÄLTE UND FACHANWÄLTE
FÜR Bank- und Kapitalmarktrecht IN WIESBADEN
Sie suchen einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der mit Ihnen alle Fragen rund um die Geschäftsverbindungen zu Ihrer Bank erörtert? Sie haben das Gefühl, dass Sie von Ihrem Kreditinstitut oder Anlageberater nicht gut beraten wurden? Sie möchten wissen, ob Sie von dem bereits abgeschlossenen Darlehensvertrag zurücktreten können oder ob die Widerspruchfrist noch läuft?
Dann richten Sie Ihre Frage an unseren Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Florian Manhart.
Grundlage unserer anwaltlichen Tätigkeit ist die Fähigkeit, den wirtschaftlichen Hintergrund der oft äußerst komplizierten Spezialmaterie auch in tatsächlicher Hinsicht zu durchschauen. Dabei sind ein analytisches und mathematisches Verständnis sowie das Interesse an wirtschaftlichen Vorgängen unerlässlich. In diesem Bereich wird oft eine eigene Sprache gesprochen, die dem Unerfahrenen nicht unbedingt geläufig ist.
Unser Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Florian Manhart, ist ein Spezialist auf seinem Gebiet und verfügt über mehrjährige Berufserfahrung. Herr Manhart kennt nicht nur diese Sprache, sondern übersetzt sie auch für Sie.
UNSERE TÄTIGKEITEN IM Bank- und
Kapitalmarktrecht
Im Bereich des Bankrechts beraten und vertreten wir Sie bei Fragestellungen rund um die Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere Bankvertragsrecht (u.a. Darlehensverträge) dem Konto und dessen Sonderformen aber auch dem Zahlungsverkehr, insbesondere Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr, EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking, Kreditkartengeschäft sowohl in geschäftlichen Verhandlungen als auch vor Gericht.
Weiter stehen wir Ihnen im Hinblick auf sonstige Bankgeschäfte wie etwa das Pfandbriefgeschäft oder das Depotgeschäft ebenso beratend zur Seite wie in dem Bereich der Vermögensverwaltung.
Möchten Sie als Finanzinstitut oder Finanzdienstleister ihre Tätigkeit auf dem deutschen Markt aufnehmen oder ausweiten, benötigen Sie die hierfür notwendige Erlaubnis der BaFin. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zu den Voraussetzungen und bei der Abwicklung.
Das Kapitalmarktrecht regelt im weitesten Sinne die Organisation der Kapitalmärkte und umfasst alle Normen zur Regulierung der Emission und dem Handel mit Anlageinstrumenten. Hauptzweck des Kapitalmarktrechts ist einerseits die Regulierung von Kredit- und Wertpapierdienstleistungsinstituten und der Erhalt der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts sowie andererseits der Schutz der Kapitalanleger.
Auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts sind wir im Hinblick auf die an den Kapitalmärkten angebotenen Produkte für Anleger/Investoren und Dienstleister tätig. So betreuen wir Kapitalanleger und helfen bei der Durchsetzung von Ansprüchen, die auf fehlerhafter Anlageberatung und -vermittlung oder fehlerhaften Prospekten (Prospekthaftung) beruhen, nicht zuletzt im Zusammenhang mit Investmentfonds (offene oder geschlossene Immobilienfonds, aber auch Leasing-, Film-, Schiffs- und Medienfonds sowie Energie-, Container-, Private Equity- und sonstige Fonds und anderen auf den Kapitalmärkten angebotenen Produkten.
Natürlich vertreten wir Sie auch in einem gerichtlichen Verfahren.
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Änderungen der Unternehmensformen 2
Unser Fachanwalt für Steuerrecht und Notar, Kian Amin Farhadian erklärt, wie die Änderung der Unternehmensform einer Einzelfirma zu einer GmbH abläuft.
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Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird gleichzeitig am selben Tag arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann das den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor allem dann erschüttern
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Das LAG Düsseldorf entschied am 27. April 2021 -Az. 3 Sa 646/20- wer einen/e Kollegen/-in der aktuellen Zeit bewusst aus nächster Nähe anhustet, verletzt in erheblicher Weise die mit dem Arbeitsverhältnis verbundene Rücksichtnahmepflicht gegenüber dem/r Kollegen/-in und riskiert damit den Ausspruch einer fristlosen Kündigung.